Leitfaden

Alten Grundriss vom Haus finden

Wer einen Altbau kauft, umbaut oder vermietet, braucht irgendwann den Grundriss. Liegt er nicht in den eigenen Unterlagen, helfen diese Stellen weiter. So kommen Sie heran.

Zuerst die eigenen Unterlagen

Wer gebaut hat, hat eine eigene Ausfertigung der Baugenehmigung bekommen. Die Lokalbaukommission München rät deshalb, zuerst in den eigenen Unterlagen nachzusehen, bevor Sie Akteneinsicht beantragen.

Auch der Notar kann helfen. Wer an einer Urkunde beteiligt war, etwa am Kaufvertrag, kann Abschriften verlangen (§ 51 BeurkG). Ist das Amt des Notars erloschen, verwahrt die Notarkammer die Akten (§ 51 BNotO). Ob ein Grundriss beiliegt, hängt allerdings vom einzelnen Vertrag ab.

Quellen: Landeshauptstadt München, Einsicht in Bauakten (stadt.muenchen.de); Beurkundungsgesetz § 51 und Bundesnotarordnung § 51 (gesetze-im-internet.de).

Die Bauakte beim Bauamt

Genehmigte Pläne liegen in der Bauakte bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Das ist je nach Ort das Bauamt der Stadt oder das Landratsamt. Ein einheitliches Recht auf Einsicht gibt es nicht, die Grundlage ist von Land zu Land verschieden. In Bayern zum Beispiel besteht nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens grundsätzlich kein Anspruch mehr. Die Behörde kann aber bei berechtigtem Interesse nach Ermessen Einsicht geben.

Bei den hier genannten Behörden gilt: Der Eigentümer kommt mit Ausweis und Grundbuchauszug an die Akte, alle anderen brauchen eine Vollmacht. Die Details unterscheiden sich. Berlin verlangt einen Grundbuchauszug, der höchstens sechs Wochen alt ist. In Hamburg reicht eine Vollmacht nicht, die sich die Hausverwaltung selbst ausgestellt hat. In Nürnberg darf die Vollmacht höchstens ein Jahr alt sein.

BehördeGebührHinweis
Stadt München10 € je Anwesennur mit Termin, Ausweis und Grundbuchauszug
Landkreis München1 € je Akte, mindestens 10 €Akten vor 1998 meist im Staatsarchiv
Berlin, Bezirksämterrund 25 € je Akte, mindestens 36 €Grundbuchauszug höchstens 6 Wochen alt
Hamburg, Bezirksämter40 € je BandKopien extra, Wartezeit je nach Auslastung
Stadt Hanau49 € Grundgebühr für eine Stundemindestens drei Wochen Wartezeit

In Hanau dürfen Sie die Pläne mit der eigenen Kamera kostenlos fotografieren. So ein Foto reicht schon für den nächsten Schritt weiter unten.

Stand 08.10.2026, laut den Seiten der Behörden: Landeshauptstadt München (Zentralregistratur der Lokalbaukommission), Landkreis München (Bauen: Akteneinsicht), service.berlin.de, hamburg.de, Stadt Nürnberg (Bauarchiv), Stadt Hanau (Merkblatt Bauakteneinsicht). Gebühren können sich ändern.

Eigentumswohnung: der Aufteilungsplan

Bei Wohnungseigentum gibt es eine zweite Quelle. Zur Teilungserklärung gehört nach § 7 Abs. 4 WEG eine von der Baubehörde gestempelte Bauzeichnung, der Aufteilungsplan. Er zeigt, welche Räume zu welcher Wohnung gehören. Der Plan liegt in der Grundakte beim Grundbuchamt. Einsicht bekommt nach § 12 GBO, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

In München liegen die Aufteilungspläne zusätzlich in den Bauakten. Wer ohnehin Akteneinsicht beantragt, findet sie also oft dort.

Quellen: Wohnungseigentumsgesetz § 7, Grundbuchordnung § 12, Grundbuchverfügung § 46 (gesetze-im-internet.de); Landeshauptstadt München, Einsicht in Bauakten.

Archive und Lücken

Sehr alte Akten wandern ins Archiv. Der Landkreis München gibt Akten zu Verfahren, die vor 1998 abgeschlossen wurden, meist an das Staatsarchiv München ab. Wiesbaden verweist für ältere Bestände auf das Stadtarchiv.

Und manches gibt es nicht mehr. Wiesbaden schreibt, dass Unterlagen zu Gebäuden aus der Zeit vor 1945 zum Großteil im Krieg zerstört wurden. Der Rheingau-Taunus-Kreis hat Akten meist erst ab etwa 1950. Fragen Sie deshalb vorher nach, ob zu Ihrer Adresse überhaupt etwas da ist.

Quellen: Landkreis München (Bauen: Akteneinsicht); Landeshauptstadt Wiesbaden (Archiv Bauakten); Rheingau-Taunus-Kreis (Infoblatt Akteneinsicht).

Wenn es keinen Plan mehr gibt

Dann bleibt nur, den Bestand neu aufzunehmen. Für manche Anträge ist das ohnehin Pflicht: Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung verlangt etwa das Landratsamt Roth bei älteren Gebäuden neu gefertigte Bestandspläne. Und vor jeder Modernisierung eines Altbaus steht eine maßliche Bestandsaufnahme, sonst planen Sie auf Annahmen.

Quellen: Landratsamt Roth, Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung; BauNetz Wissen, Maßliche Bestandsaufnahme.

Vom Papier zur Datei

Haben Sie den alten Plan gefunden, liegt er als Papier oder als Foto vom Behördentisch vor. Mit FloorBotter machen Sie daraus einen sauberen, bemaßten Grundriss: Foto hochladen, Ecken markieren, Referenzmaße eintragen. Das klappt auch mit alten Papierplänen, solange die Maße lesbar sind. Wie die Wege im Vergleich aussehen, steht unter Bestandspläne digitalisieren. Den Maßstab eines alten Plans prüfen Sie mit dem Maßstabsrechner.

Dabei gilt: Ein aus einer Vorlage rekonstruierter Plan gibt die Größenordnung wieder. Wenn die Fläche rechtlich verbindlich sein soll, etwa im Mietvertrag, ersetzt er kein Aufmaß. Was dabei zählt, steht unter Wohnflächenberechnung.

Häufige Fragen

Wer darf die Bauakte eines Hauses einsehen?

Der Eigentümer, meist mit Ausweis und aktuellem Grundbuchauszug. Andere brauchen eine Vollmacht des Eigentümers. Die Rechtsgrundlage ist von Land zu Land verschieden. In Bayern besteht nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens grundsätzlich kein Anspruch mehr, die Behörde kann bei berechtigtem Interesse nach Ermessen Einsicht geben.

Was kostet die Einsicht in die Bauakte?

Das legt jede Behörde selbst fest. Beispiele, Stand Oktober 2026: Stadt München 10 Euro je Anwesen, Berliner Bezirksämter rund 25 Euro je Akte bei mindestens 36 Euro, Hamburger Bezirksämter 40 Euro je Band, Kopien dort extra.

Wo finde ich den Aufteilungsplan einer Eigentumswohnung?

Der Aufteilungsplan gehört zur Teilungserklärung (§ 7 Abs. 4 WEG) und liegt in der Grundakte beim Grundbuchamt. Einsicht bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). In München liegen die Aufteilungspläne zusätzlich in den Bauakten.

Was tun, wenn es keinen Plan mehr gibt?

Dann muss der Bestand neu aufgenommen werden. In Wiesbaden zum Beispiel sind Unterlagen zu Gebäuden aus der Zeit vor 1945 zum Großteil im Krieg zerstört worden. Das Landratsamt Roth verlangt für die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei älteren Gebäuden neu gefertigte Bestandspläne.

Reicht ein Foto vom alten Papierplan?

Für ein Exposé oder eine Übersicht ja, solange die Maße auf dem Plan lesbar sind: Aus dem Foto entsteht ein sauberer, bemaßter Grundriss. Wenn die Fläche rechtlich verbindlich sein soll, ersetzt ein aus einer Vorlage rekonstruierter Plan kein Aufmaß.

Den alten Plan in Minuten digitalisieren

Foto vom Papierplan hochladen, Ecken markieren, Maße eintragen. Neue Konten bekommen 30 Tokens zum Start, ein vollständiger Plan ist damit ohne Zahlung möglich.