Nebenkostenabrechnung prüfen
Übertragen Sie die Zahlen aus Ihrer Abrechnung. Der Rechner prüft die Fristen, erkennt Kosten, die nicht umgelegt werden dürfen, rechnet jede Position nach und kontrolliert das Endergebnis. Mit Fundstelle zu jeder Regel, ohne Anmeldung, alles bleibt in Ihrem Browser.
Sie sind Vermieter? Nebenkostenabrechnung erstellen
1. Eckdaten der Abrechnung
Für die Frist-Prüfung.
Optional, für die Kosten je m².
Laut Abrechnung, im ganzen Zeitraum.
2. Positionen der Abrechnung
Je Zeile eine Kostenart. „Gesamt“ und „Ihr Wert“ stehen meist neben dem Verteilerschlüssel, etwa „412,00 m² / 68,50 m²“. Wohnten Sie nicht den ganzen Zeitraum, tragen Sie Ihre Tage ein.
3. Ergebnis der Prüfung
Summe Ihrer Anteile
0,00 €
Nachzahlung (nachgerechnet)
0,00 €
Kosten je m² und Monat
–
Zum Vergleich: der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds.
Abrechnungszeitraum
365 Tage, höchstens 12 Monate – in Ordnung.
Abrechnungsfrist
Die Abrechnung muss spätestens am 31.12.2026 bei Ihnen sein. Tragen Sie das Zugangsdatum ein, dann prüfen wir die Frist.
§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB
CO₂-Kosten nachrechnen (Heizung mit Gas, Öl oder Fernwärme)
Steht auf der Brennstoff- oder Fernwärmerechnung.
Ebenfalls auf der Rechnung.
Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten fürs Heizen nach einem Stufenmodell: Je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter (0 bis 95 %).
Dieses Werkzeug rechnet nach den gesetzlichen Regeln (BGB, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, CO₂-Kostenaufteilungsgesetz) und nennt die Fundstellen. Es ersetzt keine Rechtsberatung: Was im Einzelfall gilt, hängt auch vom Mietvertrag ab. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht an uns übertragen.
Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten
Eine Nebenkostenabrechnung muss die Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel, die Berechnung Ihres Anteils und den Abzug Ihrer Vorauszahlungen enthalten. Fehlt eine dieser Angaben, ist sie formell unwirksam. Häufig weicht außerdem die angesetzte Wohnfläche von der tatsächlichen ab – ein Fehler, der sich durch jede Position nach Fläche zieht.
Wie lange habe ich Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen?
Einwände müssen Sie dem Vermieter spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 BGB). Zahlen müssen Sie eine Nachforderung erst, wenn die Abrechnung formell in Ordnung ist; die Belege dürfen Sie einsehen.
Muss ich eine verspätete Nebenkostenabrechnung bezahlen?
Kommt die Abrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums an, kann der Vermieter eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen.
Welche Kosten dürfen nicht in der Nebenkostenabrechnung stehen?
Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung, Rücklagen sowie Bank- und Portogebühren. Kabel-TV-Gebühren sind seit dem 01.07.2024 grundsätzlich nicht mehr umlagefähig. Sonstige Betriebskosten nur, wenn sie im Mietvertrag einzeln benannt sind.
Darf ich die Heizkosten kürzen?
Ja, um 15 %, wenn die Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet wurden, obwohl die Heizkostenverordnung das verlangt (§ 12 HeizkostenV).
Stimmt die Wohnfläche in Ihrer Abrechnung?
Die meisten Kosten werden nach Wohnfläche verteilt. Ist sie zu groß angesetzt, zahlen Sie bei jeder Position zu viel. Mit FloorBotter machen Sie aus einem Foto Ihres Grundrisses einen sauberen Plan mit Raumflächen – wie die Wohnfläche berechnet wird, steht im Ratgeber.
